

Tierbesitzer sind meist erschüttert, wenn Sie erstmals erfahren, welchen Weg der Körper Ihres
verstorbenen Tieres nimmt, wenn Sie keine Wünsche äußern.
Prinzipiell ist in allen Bundesländern die Übergabe eines toten Tieres an die Tierkörperverwertung vorgeschrieben. Die gesetzliche Grundlage bilden die Ausführungsgesetze der Länder über
die Beseitigung von tierischen Abfällen und die übergeordnete EU-Verordnung 1774/2002.
Ihr langjähriger Begleiter wird damit zum Kadaver, der entsorgt werden muss.
Wenn der Körper heute auch nicht mehr zu Tierfutter oder Kosmetika verarbeitet wird, so muss er doch zusammen mit Schlachtabfällen, Resten von verunfallten Tierkörpern und anderem zu Tiermehlen
und Tierfetten verarbeitet werden. Einige, daraus gewonnene "Produkte" werden verkauft und
unter anderem auch zu Biodiesel verwertet.
Im Jahr 2002 fielen in Deutschland etwa 2,7 Millionen Tonnen tierische Abfälle an, die zu Tiermehl, Fleischknochenmehl und Fett verarbeitet wurden.
Viele Gemeinden haben Container, in denen der Tierkörper deponiert wird.
Teilweise ist es möglich, dass die Tierkörperverwertung das Tier auch direkt beim Tierhalter abholt.
Dies ist sicher kein schöner Anblick, wenn der "Abdecker" mit seinem Konfiskatenfahrzeug
(ähnlich einem Müllfahrzeug) beim Tierbesitzer zu Hause oder bei der Tierarztpraxis vorfährt.
Es gelangt dann direkt zur nächsten Tierkörperverwertungsanlage
Wir sind stolz darauf, Ihnen mit unseren Dienstleistungen die Alternativen für einen würdevollen Abschied in Liebe geben zu können.

Tierkrematorium Himmelswelt

Tierfriedhof Nürnberg